Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung ist im evangelischen Verständnis ein Segensgottesdienst anlässlich einer Eheschließung. Der Schritt in die gemeinsame Zukunft ist zu allererst ein Grund der Freude. Dies feiern wir gemeinsam und danken Gott dafür. Eheleute, die sich kirchlich trauen lassen, suchen am Anfang ihrer Ehe bewusst die Nähe und den Segen Gottes. Im Traugottesdienst bekräftigen sie mit dem erneuten Eheversprechen vor Gott ihren Willen, sich zu lieben und sich treu zu sein. Sie empfangen im Traugottesdienst seinen Segen für ihr gemeinsames Leben und erfahren die Unterstützung der Gemeinde, die für sie betet.

Wenn Eheleute sich kirchlich trauen lassen, liegt die Eheschließung auf dem Standesamt bereits hinter ihnen. Die Trauung ist nach evangelischem Verständnis keine Eheschließung, sie folgt der Eheschließung.

In welchem Abstand sollte die kirchliche Trauung der Eheschließung auf dem Standesamt folgen?

Hier gibt es keine festgeschriebene Regel. Wichtig ist nur, dass die Trauung erst nach der bürgerlichen Eheschließung stattfindet. Die Eheleute müssen der Pfarrerperson, die sie traut, eine Bescheinigung des Standesamtes vorlegen. Oft erfolgt die kirchliche Trauung einen Tag nach der standesamtlichen Eheschließung oder am Nachmittag des gleichen Tages. Es gibt aber auch Ehepaare, die schon viele Jahre verheiratet sind und sich erst dann dazu entscheiden, sich kirchlich trauen zu lassen.

Wer kann kirchlich getraut werden?

Voraussetzung für eine evangelische kirchliche Trauung ist, dass mindestens einer der beiden Menschen, die sich trauen, der evangelischen Kirche angehört.

Wenn ein Partner evangelisches und der andere katholisches Kirchenmitglied ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Bei anderen christlichen Konfessionen kann ebenso verfahren werden.

In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament. Katholische Ehepartner, die evangelisch getraut werden möchten, können auf ihrem katholischen Pfarramt einen sog. „Dispens“ (d.h. die Befreiung von der Formpflicht zur katholischen Eheschließung) beantragen. Damit ist ihre Eheschließung durch die katholische Kirche anerkannt.

Ist keiner der Ehepartner evangelisches Kirchenmitglied, kann keine evangelische Trauung stattfinden. Wenn Ihr Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche weitere Informationen.

Können wir uns von einem Pfarrer unserer Wahl trauen lassen?

Zuständig für die Trauung die Pfarrperson, in deren Gemeinde entweder die Braut, der Bräutigam oder deren Eltern wohnen. Die Brautleute können entscheiden, welchen dieser Pfarrer bzw. Pfarrerinnen sie um die Trauung bitten wollen.  Das Paar kann sich auch von einem anderen Pfarrer trauen lassen. Dieser muss jedoch vorher von einem der zuständigen Pfarrpersonen einen sogenannten Erlaubnisschein (Dimissoriale) einholen.

Können wir die Trauung auch außerhalb der Kirche feiern?

Die Trauung sollte in der Kirche stattfinden, da der Traugottesdienst keine private Feier, sondern ein öffentlicher Gottesdienst ist, an dem auch die Gemeinde teilnehmen können sollte. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Trauung im Freien oder in einem Privathaus möglich.

Es ist auch möglich, dass unsere Pfarrpersonen Sie nicht in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, sondern in einer anderen Kirche trauen, wenn diese in einer zumutbaren Entfernung liegt.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Der übliche Wochentag für die kirchliche Trauung ist der Samstag. Die Uhrzeit ist in den meisten Gemeinde nicht festgeschrieben. Wenn Sie sich an einem anderen Wochentag trauen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin in Verbindung, unter Umständen ist dies möglich. In der Karwoche (Woche vor Ostern) finden keine Trauungen statt.

Anmeldung zur Trauung

Wegen zahlreicher Termine ist es ratsam, so früh wie irgend möglich Ihren Wunschtermin im Gemeindebüro mitzuteilen und mit einer der Pfarrpersonen abzusprechen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie eine kirchliche Trauung vorsehen, gleich zu Beginn ihrer Hochzeitsvorbereitungen bei uns.

Traugespräch und Trauspruch

Rechtzeitig vor dem Tag der Trauung wird ein ausführliches Traugespräch vereinbart, bei dem alle Einzelheiten hinsichtlich der Gestaltung des Gottesdienstes besprochen werden können. Es wird darüber gesprochen wird, was Ehe und Trauung bedeuten, welche Wünsche und Erwartungen Sie im Blick auf Ihre Ehe haben und welche Rolle dabei Gott und der Glaube spielen. Zum andern kommen im Traugespräch alle praktischen Fragen und Wünsche zum Ablauf und zur Gestaltung des Gottesdienstes zur Sprache. Auch die Trauanmeldung erfolgt im Traugespräch.

Es ist schön, wenn Sie sich selbst einen Trauspruch (einen Vers aus der Bibel) wählen, der als Leitwort über Ihrer Ehe stehen soll und Sie durch Ihr Leben begleiten kann. Es wird dann auch Ausgangspunkt für die Trauansprache im Gottesdienst sein. Wenn Sie bei der Suche nach Ihrem Trauspruch Unterstützung brauchen, empfehlen wir folgende Quelle: www.trauspruch.de

Auch die Lieder und Musikstücke für den Gottesdienst suchen wir gemeinsam im Gespräch aus. Außerdem können Sie selbst, Familienmitglieder oder Freunde Gebete oder Lesungen übernehmen. Die genaueren Absprachen dazu treffen Sie ebenfalls im Traugespräch.

Goldene Hochzeit

Sehr gern feiern wir auch mit Ihnen und Ihren Angehörigen einen Gottesdienst zum 50-jährigen Hochzeitsjubiläum der „Goldenen Hochzeit“ – oder auch zu einem anderen Ehejubiläum, sei es zur „Silberhochzeit“ oder auch einem Jubiläum noch jenseits der „Goldenen“.

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung und Terminvereinbarung. Wenn es aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich ist, zum Gottesdienst in die Kirche zu kommen, können wir die „Goldene“ oder „Diamantene Hochzeit“ selbstverständlich auch bei Ihnen zuhause gestalten.